Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von TTN vermögensverwaltende eGbR, handelnd unter dem Namen MaiApartments, die gegenüber Gästen (nachfolgend "Mieter") im Rahmen der Vermietung von Ferienwohnungen erbracht werden.  

§ 2 Leistungsbeschreibung
Der Vermieter stellt dem Mieter eine möblierte Ferienwohnung für einen vorübergehenden Aufenthalt gemäß § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB zur Verfügung. Im Mietpreis inbegriffen sind Heizung, Wasser, Strom, WLAN sowie die Endreinigung.  

§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt schriftlich, telefonisch oder über ein Online-Buchungssystem zustande. Bei Onlinebuchung erfolgt der Vertragsschluss durch Anklicken des Buttons „Buchen“ und Bestätigung der AGB durch den Mieter. Der Mieter ist verpflichtet, korrekte und vollständige Angaben zu machen. Änderungen müssen umgehend mitgeteilt werden. Der Vermieter kann zur Identitätsprüfung die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments verlangen. Ein abweichender, schriftlich vereinbarter Vertrag hat Vorrang vor diesen AGB.  

§ 4 Mietdauer, Stornierung und Kündigung
Die Mietdauer wird individuell vereinbart. Check-In ist ab 16:00 Uhr, Check-Out bis 11:00 Uhr am Abreisetag. Erfolgt keine Zahlung spätestens 7 Tage vor Anreise (bzw. 1 Werktag bei kurzfristiger Buchung), kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen und Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 5 Tage vor Anreise möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen wird der vollständige Mietbetrag (100 %) fällig.  

§ 5 Preise und Zahlung
Alle Preise sind Gesamtpreise inklusive aller Nebenkosten. Zahlungen sind sofort nach Vertragsschluss fällig. Zusatzleistungen werden separat berechnet. Der Vermieter ist berechtigt, Zahlungen mit offenen Forderungen zu verrechnen.  

§ 6 Hausordnung
Rauchen ist in der gesamten Wohnung nicht gestattet. Nachtruhe gilt von 22:00 bis 07:00 Uhr. Geräte wie Fernseher oder Radio dürfen nur in Zimmerlautstärke genutzt werden. Gemeinschaftsbereiche sind sauber zu halten; dort dürfen keine Gegenstände abgestellt werden. Fenster und Türen sind bei Sturm, Regen oder beim Verlassen der Wohnung zu schließen. Die Wohnung ist pfleglich zu behandeln, regelmäßig zu lüften und ausreichend zu beheizen. Schäden sind unverzüglich zu melden.  

§ 7 Technische Ausstattung & WLAN
Die Nutzung der bereitgestellten Geräte (TV, WLAN, Küche etc.) ist erlaubt. Der Mieter haftet für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch. Der Anschluss eigener, leistungsstarker Geräte (z. B. Heizlüfter, Server etc.) ist nur mit vorheriger Zustimmung erlaubt. Es ist untersagt, urheberrechtlich geschützte Inhalte über das WLAN herunter- oder hochzuladen. Verstöße werden zur Anzeige gebracht und führen zum Haftungsausschluss des Vermieters.  

§ 8 Haustiere
Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter das Recht vor, eine Sonderreinigungsgebühr zu berechnen und das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.  

§ 9 Zugang zur Wohnung
Der Zugang zum Gebäude erfolgt über den Klingelknopf „MaiApartments“ (unten links an der Klingelanlage). Der Zutritt zur Wohnung erfolgt per digitalem Türcode (Nuki), der dem Mieter rechtzeitig vor Anreise mitgeteilt wird. Der Vermieter oder eine beauftragte Person darf die Wohnung nach vorheriger Ankündigung zu Inspektions-, Wartungs- oder Reparaturzwecken betreten. Bei Gefahr im Verzug ist der Zutritt auch unangekündigt möglich.  

§ 10 Schäden und Instandhaltung
Vorbestehende Mängel ohne Verschulden begründen keine Haftung des Vermieters. § 536a Abs. 1 BGB findet keine Anwendung. Schäden sind umgehend zu melden. Eigenmächtige Reparaturen werden nicht erstattet. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst, Begleitpersonen oder Besucher verursacht werden. Eine Haftung für Fahrzeuge auf öffentlichen oder privaten Stellplätzen besteht nicht.  

§ 11 Bauliche Maßnahmen
Der Mieter hat notwendige Reparaturen, Instandhaltungsmaßnahmen oder gesetzlich vorgeschriebene Modernisierungen zu dulden (§§ 555a–555f BGB).

§ 12 Untervermietung
Eine Untervermietung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.  

§ 13 Vertragsende und Abreise
Die Wohnung ist bis 11:00 Uhr besenrein zu übergeben. Müll, Lebensmittel und persönliche Gegenstände sind zu entfernen. Fehlende, beschädigte oder verlorene Einrichtungsgegenstände (auch Schlüssel oder Codes) müssen ersetzt werden. Bei verspäteter Räumung kann der Vermieter das Inventar sichern, ohne für Schäden zu haften (außer bei Vorsatz/Grobfahrlässigkeit). Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses (§ 545 BGB) ist ausgeschlossen. Bei Schlüsselverlust oder Missbrauch des Zugangscodes haftet der Mieter für mögliche Folgekosten (z. B. Austausch der Schließanlage).  

§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Vermieter darf die AGB anpassen, um auf rechtliche oder technische Veränderungen zu reagieren. Der Mieter wird über Änderungen rechtzeitig informiert und kann innerhalb von 4 Wochen widersprechen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Gerichtsstand ist Rostock, sofern der Mieter kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Ferienwohnungen

§ 1 Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von

[Vermieter-Name, Anschrift] (nachfolgend "Vermieter"), die gegenüber Gästen

(nachfolgend "Mieter") im Rahmen der Vermietung von Ferienwohnungen erbracht werden.

§ 2 Leistungsbeschreibung

Die Leistungen des Vermieters bestehen in der mietweisen Überlassung von

Ferienwohnungen für den temporären Gebrauch gemäß § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB,

typischerweise im Rahmen eines temporären Aufenthalts in der Region. Im Service inbegriffen

sind die Beheizung und Reinigung der Räume.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich, telefonisch oder über das Online-

Buchungsverfahren.

(2) Im Onlinebuchungsprozess wählt der Mieter die gewünschte Ferienwohnung für den

gewünschten Zeitraum zu den angegebenen Preisen aus und gibt durch Anklicken des

Buttons „Buchen“ ein verbindliches Angebot ab, nachdem er die AGB akzeptiert hat.

(3) Die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Daten ist vom Mieter zu

gewährleisten. Änderungen der persönlichen Daten sind unverzüglich mitzuteilen.

(4) Ein Vertrag kommt erst mit der Annahmeerklärung durch den Vermieter zustande.

(5) Sollte ein schriftlicher Vertrag außerhalb des Online-Buchungsverfahrens geschlossen

werden, der von diesen AGB abweicht, hat der Inhalt des schriftlichen Vertrages Vorrang.

(6) Der Vermieter ist berechtigt, zur Identifikation einen gültigen Reisepass oder

Personalausweis des Mieters zu verlangen.

§ 4 Dauer des Vertrages,Kündigung, Stornierung

(1) Die Dauer des Mietverhältnisses wird individuell vereinbart.

(2) Die Ferienwohnung steht dem Mieter ab 15:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung.

(3) Bei Nichteingang der Zahlung bis spätestens 7 Tage vor Mietbeginn oder bei kurzfristiger

Buchung nicht spätestens einen Werktag nach der Buchung, behält sich der Vermieter das

Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen.

(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund richtet sich nach den

gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen.

(6) Eine kostenfreie Stornierung ist bis 7 Tage vor Anreise möglich.

§ 5 Tarife und Zahlungsmodalitäten

(1) Alle Preise sind Gesamtpreise und beziehen sich auf die gebuchten Leistungen.

Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

(2) Zahlungen sind sofort nach Vertragsschluss fällig. Monatliche Zahlungen sind, sofern

vereinbart, jeweils drei Werktage vor Monatsbeginn fällig.

(3) Der Vermieter kann Zahlungen des Mieters auf offene Forderungen verrechnen, soweit

nicht anders bestimmt.

§ 6 Verhaltensregeln

(1) In den Ferienwohnungen gilt ein striktes Rauchverbot. Bei Verstößen kann eine

Sonderreinigungsgebühr erhoben werden.

(2) Lärmbelästigungen sind insbesondere zwischen 22:00 und 07:00 Uhr sowie an Sonn- und

Feiertagen zu unterlassen.

(3) Rundfunk- und Fernsehgeräte sind nur in Zimmerlautstärke zu betreiben.

(4) Die Ablagerung von Gegenständen in Gemeinschaftsbereichen ist nur erlaubt, wenn sie

andere Mieter nicht behindern.

(5) Bau- und feuerpolizeiliche Bestimmungen sind zu beachten und einzuhalten.

(6) In der Nacht sowie bei stürmischem und regnerischem Wetter sind die Türen und Fenster

sorgfältig zu schließen. Dies gilt auch für Fenster in Keller- und Speicherabteilen sowie für den

jeweiligen Benutzer von gemeinschaftlich genutzten Räumen.

(7) Die Appartements sind ausreichend zu heizen und zu lüften. Die Fußböden, sowie sämtliche

Ausstattung in der Wohnung sind pfleglich zu behandeln.

§ 7 Elektronische Geräte und technische Anschlüsse

(1) Dem Kunden ist es gestattet, die im Appartement verfügbaren elektronischen Geräte zu

verwenden.

(2) Der Mieter haftet für Schäden, die durch den unsachgemäßen Anschluss elektronischer

Geräte entstehen.

(3) Es ist dem Kunden untersagt, eigene elektronische Geräte, die nicht für den täglichen

Gebrauch bestimmt sind, im gemieteten Apartment ohne Zustimmung der Verwenderin

anzuschließen. Treten bei Zuwiderhandlung Störungen an den technischen Anlagen der

Appartements auf, haftet der Kunde für etwaige, der Verwenderin hierdurch entstehende

Schäden.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt urheberrechtlich geschützte Dateien über das ihm zur

Verfügung gestellte Internet up- oder down zu loaden. Geschieht dies doch, haftet der Kunde für

alle, durch ihn aufgekommenden Schäden.

§ 8 Tierhaltung

(1) Haustiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung und gegen Aufpreis mitgebracht

werden.Das Einverständnis ist widerrufbar, sofern von dem Tier Störungen der übrigen

Bewohner des Hauses oder hygienische Beeinträchtigungen des Appartements oder des Hauses

ausgehen.

(2) Unabhängig von eigenem Verschulden trägt der Kunde die Verantwortung für alle Schäden,

die durch das Tier entstehen, und entbindet die Verwenderin von jeglichen Drittforderungen im

Zusammenhang mit dem Tier.

§ 9 Zutritt zum Apartment

(1)Der Vermieter, seine Beauftragten, oder der Vermieter in Begleitung von Beauftragten, hat das

Recht, die Appartements zur Überprüfung auf Schäden und Mängel, zur Durchführung

notwendiger Baumaßnahmen oder zum Ablesen der Messeinrichtungen nach einer zuvor

erfolgten, angemessenen Ankündigung zu betreten.

(2)Im Falle einer unmittelbaren Gefahr darf der Vermieter oder ein Beauftragter auch ohne

vorherige Ankündigung und in Abwesenheit des Kunden die Räumlichkeiten betreten, um der

Gefahr entgegenzuwirken.

§ 10 Instandhaltung und Instandsetzung

(1) Der Vermieter schließt die Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene

Sachmängel, bei denen kein Verschulden vorliegt (Garantiehaftung), aus. In diesem

Zusammenhang findet § 536a Abs. 1 BGB keine Anwendung.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, jegliche Schäden am Appartement umgehend dem Vermieter zu

melden. Nimmt der Kunde eigenständige Reparaturen vor, ohne zuvor eine angemessene Frist

zur Mängelbehebung vom Vermieter gefordert zu haben, besteht kein Anspruch auf

Kostenerstattung. Eine Ausnahme besteht, wenn dringendes Handeln des Kunden notwendig ist

und der Vermieter nicht erreichbar ist. Der Kunde haftet für zusätzliche Schäden, die durch eine

verspätete Schadensmeldung entstehen.

(3) Der Kunde ist verantwortlich für Schäden, die von ihm selbst, seinen Familienangehörigen,

Besuchern, Mitgliedern seines Haushalts, Untermietern sowie von ihm beauftragten Handwerkern

und Lieferanten fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Es liegt in der Verantwortung des

Kunden nachzuweisen, dass kein verschuldetes Verhalten vorlag.

(4) Falls die Bereitstellung eines Kraftfahrzeugstellplatzes Teil des Leistungsangebots des

Vermieters ist, beschränkt sich die Pflicht des Vermieters ausschließlich auf die

Zurverfügungstellung der Abstellfläche; eine Überwachung des Fahrzeugs ist damit nicht

verbunden. Dementsprechend besteht zwischen den Parteien kein Verwahrungsverhältnis.

§ 11 Bauliche Maßnahmen

(1) Der Kunde muss gemäß § 555a BGB Ausbesserungsarbeiten und bauliche Veränderungen,

die zur Erhaltung des Hauses und der Appartements, zur Abwehr drohender Gefahren oder zur

Behebung von Schäden erforderlich sind, dulden.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, gemäß den §§ 555b ff. BGB Modernisierungsmaßnahmen zu

tolerieren, die der Einsparung von Endenergie oder Primärenergie dienen, den Klimaschutz

fördern, den Wasserverbrauch nachhaltig reduzieren, den Gebrauchswert der Mietsache

nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern oder neuen

Wohnraum schaffen.

§ 12 Untervermietung

Die Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.

§ 13 Beendigung des Vertragsverhältnisses

(1) Der Kunde ist verpflichtet, das Appartement bei Vertragsende spätestens bis 11:00 Uhr

besenrein zu übergeben und alle mitvermieteten Ausstattungsgegenstände, Geräte und

Schlüssel, einschließlich selbst beschaffter, zurückzugeben. Sollte der Kunde das Appartement

nicht bis spätestens 11:00 Uhr geräumt haben, ist der Vermieter berechtigt, die persönlichen

Gegenstände des Kunden zu verpacken und zu hinterlegen, ohne Haftung für Schäden an diesen

Gegenständen zu übernehmen, es sei denn, die Schäden resultieren aus vorsätzlichem oder

grob fahrlässigem Handeln des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Dies erfolgt, wenn der

Kunde weder telefonisch noch über sein Buchungsportal erreichbar ist.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, am Tag seiner Abreise alle mitgebrachten Gegenstände

mitzunehmen. Zudem muss der Kunde nicht verbrauchte Lebensmittel sowie von ihm

verursachten Müll entfernen und ordnungsgemäß entsorgen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, Schäden an den Einrichtungsgegenständen, die durch sein

Verschulden entstanden sind, oder den Verlust von Einrichtungsgegenständen der Vermietung

vollständig und ohne Abzug eines "neu für alt"-Wertes zu ersetzen.

(4) Entgegen der Regelung in § 545 BGB führt die Fortsetzung der Nutzung der Mietsache durch

den Mieter nach Ablauf der Mietzeit nicht zu einer unbestimmten Verlängerung des

Mietverhältnisses.

(5) Verliert der Kunde ausgehändigte oder selbst beschaffte Schlüssel, ist der Vermieter

berechtigt, auf Kosten des Kunden neue Schlüssel anzufertigen oder bei Bedarf die Schlösser

oder Schließanlagen auszutauschen und mit der notwendigen Anzahl an Schlüsseln zu

versehen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, wobei internationales

Privatrecht und UN-Kaufrecht ausgeschlossen sind, sofern es sich beim Kunden nicht um einen

Verbraucher handelt.

(2) Der Vermieter darf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig anpassen, wenn dies

notwendig ist, um auf veränderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen zu reagieren

oder Gleichgewichtsstörungen zu beheben. Kunden werden per E-Mail über Änderungen

informiert und können binnen 4 Wochen schriftlich widersprechen. Ohne Widerspruch innerhalb

dieser Frist gelten die neuen Bedingungen als akzeptiert.

(3) Kunden-Geschäftsbedingungen, die diesen AGB widersprechen oder sie erweitern, sind ohne

ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters ungültig.

(4) Unabhängig vom Standort der Appartements ist [Zuständiges Gericht] der Gerichtsstand,

sofern der Kunde kein Verbraucher ist.