Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von TTN vermögensverwaltende eGbR, handelnd unter dem Namen MaiApartments, die gegenüber Gästen (nachfolgend "Mieter") im Rahmen der Vermietung von Ferienwohnungen erbracht werden.
Der Vermieter stellt dem Mieter eine möblierte Ferienwohnung für einen vorübergehenden Aufenthalt gemäß § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB zur Verfügung. Im Mietpreis inbegriffen sind Heizung, Wasser, Strom, WLAN sowie die Endreinigung.
Der Vertrag kommt schriftlich, telefonisch oder über ein Online-Buchungssystem zustande. Bei Onlinebuchung erfolgt der Vertragsschluss durch Anklicken des Buttons „Buchen“ und Bestätigung der AGB durch den Mieter. Der Mieter ist verpflichtet, korrekte und vollständige Angaben zu machen. Änderungen müssen umgehend mitgeteilt werden. Der Vermieter kann zur Identitätsprüfung die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments verlangen. Ein abweichender, schriftlich vereinbarter Vertrag hat Vorrang vor diesen AGB.
Die Mietdauer wird individuell vereinbart. Check-In ist ab 16:00 Uhr, Check-Out bis 11:00 Uhr am Abreisetag. Erfolgt keine Zahlung spätestens 7 Tage vor Anreise (bzw. 1 Werktag bei kurzfristiger Buchung), kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen und Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 5 Tage vor Anreise möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen wird der vollständige Mietbetrag (100 %) fällig.
Alle Preise sind Gesamtpreise inklusive aller Nebenkosten. Zahlungen sind sofort nach Vertragsschluss fällig. Zusatzleistungen werden separat berechnet. Der Vermieter ist berechtigt, Zahlungen mit offenen Forderungen zu verrechnen.
Rauchen ist in der gesamten Wohnung nicht gestattet. Nachtruhe gilt von 22:00 bis 07:00 Uhr. Geräte wie Fernseher oder Radio dürfen nur in Zimmerlautstärke genutzt werden. Gemeinschaftsbereiche sind sauber zu halten; dort dürfen keine Gegenstände abgestellt werden. Fenster und Türen sind bei Sturm, Regen oder beim Verlassen der Wohnung zu schließen. Die Wohnung ist pfleglich zu behandeln, regelmäßig zu lüften und ausreichend zu beheizen. Schäden sind unverzüglich zu melden.
Die Nutzung der bereitgestellten Geräte (TV, WLAN, Küche etc.) ist erlaubt. Der Mieter haftet für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch. Der Anschluss eigener, leistungsstarker Geräte (z. B. Heizlüfter, Server etc.) ist nur mit vorheriger Zustimmung erlaubt. Es ist untersagt, urheberrechtlich geschützte Inhalte über das WLAN herunter- oder hochzuladen. Verstöße werden zur Anzeige gebracht und führen zum Haftungsausschluss des Vermieters.
Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter das Recht vor, eine Sonderreinigungsgebühr zu berechnen und das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
Der Zugang zum Gebäude erfolgt über den Klingelknopf „MaiApartments“ (unten links an der Klingelanlage). Der Zutritt zur Wohnung erfolgt per digitalem Türcode (Nuki), der dem Mieter rechtzeitig vor Anreise mitgeteilt wird. Der Vermieter oder eine beauftragte Person darf die Wohnung nach vorheriger Ankündigung zu Inspektions-, Wartungs- oder Reparaturzwecken betreten. Bei Gefahr im Verzug ist der Zutritt auch unangekündigt möglich.
Vorbestehende Mängel ohne Verschulden begründen keine Haftung des Vermieters. § 536a Abs. 1 BGB findet keine Anwendung. Schäden sind umgehend zu melden. Eigenmächtige Reparaturen werden nicht erstattet. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst, Begleitpersonen oder Besucher verursacht werden. Eine Haftung für Fahrzeuge auf öffentlichen oder privaten Stellplätzen besteht nicht.
Der Mieter hat notwendige Reparaturen, Instandhaltungsmaßnahmen oder gesetzlich vorgeschriebene Modernisierungen zu dulden (§§ 555a–555f BGB).
Eine Untervermietung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.
Die Wohnung ist bis 11:00 Uhr besenrein zu übergeben. Müll, Lebensmittel und persönliche Gegenstände sind zu entfernen. Fehlende, beschädigte oder verlorene Einrichtungsgegenstände (auch Schlüssel oder Codes) müssen ersetzt werden. Bei verspäteter Räumung kann der Vermieter das Inventar sichern, ohne für Schäden zu haften (außer bei Vorsatz/Grobfahrlässigkeit). Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses (§ 545 BGB) ist ausgeschlossen. Bei Schlüsselverlust oder Missbrauch des Zugangscodes haftet der Mieter für mögliche Folgekosten (z. B. Austausch der Schließanlage).
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Vermieter darf die AGB anpassen, um auf rechtliche oder technische Veränderungen zu reagieren. Der Mieter wird über Änderungen rechtzeitig informiert und kann innerhalb von 4 Wochen widersprechen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Gerichtsstand ist Rostock, sofern der Mieter kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Ferienwohnungen
§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von
[Vermieter-Name, Anschrift] (nachfolgend "Vermieter"), die gegenüber Gästen
(nachfolgend "Mieter") im Rahmen der Vermietung von Ferienwohnungen erbracht werden.
§ 2 Leistungsbeschreibung
Die Leistungen des Vermieters bestehen in der mietweisen Überlassung von
Ferienwohnungen für den temporären Gebrauch gemäß § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB,
typischerweise im Rahmen eines temporären Aufenthalts in der Region. Im Service inbegriffen
sind die Beheizung und Reinigung der Räume.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich, telefonisch oder über das Online-
Buchungsverfahren.
(2) Im Onlinebuchungsprozess wählt der Mieter die gewünschte Ferienwohnung für den
gewünschten Zeitraum zu den angegebenen Preisen aus und gibt durch Anklicken des
Buttons „Buchen“ ein verbindliches Angebot ab, nachdem er die AGB akzeptiert hat.
(3) Die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Daten ist vom Mieter zu
gewährleisten. Änderungen der persönlichen Daten sind unverzüglich mitzuteilen.
(4) Ein Vertrag kommt erst mit der Annahmeerklärung durch den Vermieter zustande.
(5) Sollte ein schriftlicher Vertrag außerhalb des Online-Buchungsverfahrens geschlossen
werden, der von diesen AGB abweicht, hat der Inhalt des schriftlichen Vertrages Vorrang.
(6) Der Vermieter ist berechtigt, zur Identifikation einen gültigen Reisepass oder
Personalausweis des Mieters zu verlangen.
§ 4 Dauer des Vertrages,Kündigung, Stornierung
(1) Die Dauer des Mietverhältnisses wird individuell vereinbart.
(2) Die Ferienwohnung steht dem Mieter ab 15:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung.
(3) Bei Nichteingang der Zahlung bis spätestens 7 Tage vor Mietbeginn oder bei kurzfristiger
Buchung nicht spätestens einen Werktag nach der Buchung, behält sich der Vermieter das
Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen.
(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund richtet sich nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen.
(6) Eine kostenfreie Stornierung ist bis 7 Tage vor Anreise möglich.
§ 5 Tarife und Zahlungsmodalitäten
(1) Alle Preise sind Gesamtpreise und beziehen sich auf die gebuchten Leistungen.
Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
(2) Zahlungen sind sofort nach Vertragsschluss fällig. Monatliche Zahlungen sind, sofern
vereinbart, jeweils drei Werktage vor Monatsbeginn fällig.
(3) Der Vermieter kann Zahlungen des Mieters auf offene Forderungen verrechnen, soweit
nicht anders bestimmt.
§ 6 Verhaltensregeln
(1) In den Ferienwohnungen gilt ein striktes Rauchverbot. Bei Verstößen kann eine
Sonderreinigungsgebühr erhoben werden.
(2) Lärmbelästigungen sind insbesondere zwischen 22:00 und 07:00 Uhr sowie an Sonn- und
Feiertagen zu unterlassen.
(3) Rundfunk- und Fernsehgeräte sind nur in Zimmerlautstärke zu betreiben.
(4) Die Ablagerung von Gegenständen in Gemeinschaftsbereichen ist nur erlaubt, wenn sie
andere Mieter nicht behindern.
(5) Bau- und feuerpolizeiliche Bestimmungen sind zu beachten und einzuhalten.
(6) In der Nacht sowie bei stürmischem und regnerischem Wetter sind die Türen und Fenster
sorgfältig zu schließen. Dies gilt auch für Fenster in Keller- und Speicherabteilen sowie für den
jeweiligen Benutzer von gemeinschaftlich genutzten Räumen.
(7) Die Appartements sind ausreichend zu heizen und zu lüften. Die Fußböden, sowie sämtliche
Ausstattung in der Wohnung sind pfleglich zu behandeln.
§ 7 Elektronische Geräte und technische Anschlüsse
(1) Dem Kunden ist es gestattet, die im Appartement verfügbaren elektronischen Geräte zu
verwenden.
(2) Der Mieter haftet für Schäden, die durch den unsachgemäßen Anschluss elektronischer
Geräte entstehen.
(3) Es ist dem Kunden untersagt, eigene elektronische Geräte, die nicht für den täglichen
Gebrauch bestimmt sind, im gemieteten Apartment ohne Zustimmung der Verwenderin
anzuschließen. Treten bei Zuwiderhandlung Störungen an den technischen Anlagen der
Appartements auf, haftet der Kunde für etwaige, der Verwenderin hierdurch entstehende
Schäden.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt urheberrechtlich geschützte Dateien über das ihm zur
Verfügung gestellte Internet up- oder down zu loaden. Geschieht dies doch, haftet der Kunde für
alle, durch ihn aufgekommenden Schäden.
§ 8 Tierhaltung
(1) Haustiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung und gegen Aufpreis mitgebracht
werden.Das Einverständnis ist widerrufbar, sofern von dem Tier Störungen der übrigen
Bewohner des Hauses oder hygienische Beeinträchtigungen des Appartements oder des Hauses
ausgehen.
(2) Unabhängig von eigenem Verschulden trägt der Kunde die Verantwortung für alle Schäden,
die durch das Tier entstehen, und entbindet die Verwenderin von jeglichen Drittforderungen im
Zusammenhang mit dem Tier.
§ 9 Zutritt zum Apartment
(1)Der Vermieter, seine Beauftragten, oder der Vermieter in Begleitung von Beauftragten, hat das
Recht, die Appartements zur Überprüfung auf Schäden und Mängel, zur Durchführung
notwendiger Baumaßnahmen oder zum Ablesen der Messeinrichtungen nach einer zuvor
erfolgten, angemessenen Ankündigung zu betreten.
(2)Im Falle einer unmittelbaren Gefahr darf der Vermieter oder ein Beauftragter auch ohne
vorherige Ankündigung und in Abwesenheit des Kunden die Räumlichkeiten betreten, um der
Gefahr entgegenzuwirken.
§ 10 Instandhaltung und Instandsetzung
(1) Der Vermieter schließt die Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene
Sachmängel, bei denen kein Verschulden vorliegt (Garantiehaftung), aus. In diesem
Zusammenhang findet § 536a Abs. 1 BGB keine Anwendung.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, jegliche Schäden am Appartement umgehend dem Vermieter zu
melden. Nimmt der Kunde eigenständige Reparaturen vor, ohne zuvor eine angemessene Frist
zur Mängelbehebung vom Vermieter gefordert zu haben, besteht kein Anspruch auf
Kostenerstattung. Eine Ausnahme besteht, wenn dringendes Handeln des Kunden notwendig ist
und der Vermieter nicht erreichbar ist. Der Kunde haftet für zusätzliche Schäden, die durch eine
verspätete Schadensmeldung entstehen.
(3) Der Kunde ist verantwortlich für Schäden, die von ihm selbst, seinen Familienangehörigen,
Besuchern, Mitgliedern seines Haushalts, Untermietern sowie von ihm beauftragten Handwerkern
und Lieferanten fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Es liegt in der Verantwortung des
Kunden nachzuweisen, dass kein verschuldetes Verhalten vorlag.
(4) Falls die Bereitstellung eines Kraftfahrzeugstellplatzes Teil des Leistungsangebots des
Vermieters ist, beschränkt sich die Pflicht des Vermieters ausschließlich auf die
Zurverfügungstellung der Abstellfläche; eine Überwachung des Fahrzeugs ist damit nicht
verbunden. Dementsprechend besteht zwischen den Parteien kein Verwahrungsverhältnis.
§ 11 Bauliche Maßnahmen
(1) Der Kunde muss gemäß § 555a BGB Ausbesserungsarbeiten und bauliche Veränderungen,
die zur Erhaltung des Hauses und der Appartements, zur Abwehr drohender Gefahren oder zur
Behebung von Schäden erforderlich sind, dulden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, gemäß den §§ 555b ff. BGB Modernisierungsmaßnahmen zu
tolerieren, die der Einsparung von Endenergie oder Primärenergie dienen, den Klimaschutz
fördern, den Wasserverbrauch nachhaltig reduzieren, den Gebrauchswert der Mietsache
nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern oder neuen
Wohnraum schaffen.
§ 12 Untervermietung
Die Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
§ 13 Beendigung des Vertragsverhältnisses
(1) Der Kunde ist verpflichtet, das Appartement bei Vertragsende spätestens bis 11:00 Uhr
besenrein zu übergeben und alle mitvermieteten Ausstattungsgegenstände, Geräte und
Schlüssel, einschließlich selbst beschaffter, zurückzugeben. Sollte der Kunde das Appartement
nicht bis spätestens 11:00 Uhr geräumt haben, ist der Vermieter berechtigt, die persönlichen
Gegenstände des Kunden zu verpacken und zu hinterlegen, ohne Haftung für Schäden an diesen
Gegenständen zu übernehmen, es sei denn, die Schäden resultieren aus vorsätzlichem oder
grob fahrlässigem Handeln des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Dies erfolgt, wenn der
Kunde weder telefonisch noch über sein Buchungsportal erreichbar ist.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, am Tag seiner Abreise alle mitgebrachten Gegenstände
mitzunehmen. Zudem muss der Kunde nicht verbrauchte Lebensmittel sowie von ihm
verursachten Müll entfernen und ordnungsgemäß entsorgen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Schäden an den Einrichtungsgegenständen, die durch sein
Verschulden entstanden sind, oder den Verlust von Einrichtungsgegenständen der Vermietung
vollständig und ohne Abzug eines "neu für alt"-Wertes zu ersetzen.
(4) Entgegen der Regelung in § 545 BGB führt die Fortsetzung der Nutzung der Mietsache durch
den Mieter nach Ablauf der Mietzeit nicht zu einer unbestimmten Verlängerung des
Mietverhältnisses.
(5) Verliert der Kunde ausgehändigte oder selbst beschaffte Schlüssel, ist der Vermieter
berechtigt, auf Kosten des Kunden neue Schlüssel anzufertigen oder bei Bedarf die Schlösser
oder Schließanlagen auszutauschen und mit der notwendigen Anzahl an Schlüsseln zu
versehen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, wobei internationales
Privatrecht und UN-Kaufrecht ausgeschlossen sind, sofern es sich beim Kunden nicht um einen
Verbraucher handelt.
(2) Der Vermieter darf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig anpassen, wenn dies
notwendig ist, um auf veränderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen zu reagieren
oder Gleichgewichtsstörungen zu beheben. Kunden werden per E-Mail über Änderungen
informiert und können binnen 4 Wochen schriftlich widersprechen. Ohne Widerspruch innerhalb
dieser Frist gelten die neuen Bedingungen als akzeptiert.
(3) Kunden-Geschäftsbedingungen, die diesen AGB widersprechen oder sie erweitern, sind ohne
ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters ungültig.
(4) Unabhängig vom Standort der Appartements ist [Zuständiges Gericht] der Gerichtsstand,
sofern der Kunde kein Verbraucher ist.